
Eine beim DBD eingereichte Kopie belegt für sich genommen weder die heutige tatsächliche Eigentümerschaft noch die Eignung der Gesellschaft für den Kauf.
'# Immobilienkauf auf Phuket über eine thailändische Gesellschaft: Was eine DBD-Kopie nicht beweist
Kurzantwort: Eine beim Department of Business Development (DBD) eingereichte Kopie einer Gesellschafterliste ist keine unabhängige Bestätigung der tatsächlichen aktuellen Eigentümerschaft. Prüfen Sie vor dem Kauf das aktuelle Gesellschaftsregister, gültige Unternehmensunterlagen und die Herkunft der Mittel mit unabhängiger Rechtsberatung.
Das e-Service-Portal des DBD weist darauf hin, dass bereitgestellte Dokumente für sich genommen nicht bestätigen, dass die Angaben die aktuelle Situation wiedergeben. Fordern Sie aktuelle Gesellschaftsunterlagen an, prüfen Sie die Zeichnungsbefugnis und sehen Sie sich Beschlüsse, Einlagen und Finanzierung an. Verwenden Sie weder Strohleute noch eine Gesellschaft als Ersatz für eine rechtlich geprüfte Struktur; Zweck und tatsächliche Verhältnisse sind entscheidend.
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Faktencheck: Stand 19. Oktober 2026. Gesellschaftsregister und Zulässigkeit der Struktur müssen im Einzelfall aktuell geprüft werden. Quelle: DBD e-Service.'
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